Ausgehen, mopedfahren, rauchen:
Was dürfen Jugendliche ab wann?
Als Jugendlicher sehnt man sich danach, immer mehr Sachen machen zu dürfen, immer freier und unabhängiger zu werden. Aber ab wann ist man in Österreich wirklich offiziell reif genug, um allein mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zu fahren, nach 22.00 Uhr draußen zu sein, eine Zigarette zu rauchen oder den Moped-Führerschein zu machen? Und darf man früher Autofahren oder ein Flugzeug pilotieren*?
Jugend ist nicht gleich Jugend …
Es ist gar nicht so leicht zu sagen, was ein Jugendlicher in Österreich darf oder nicht darf. Das beginnt schon bei der Frage, was eine Jugendlicher ist – bzw. für wen die Jugendschutzgesetze eigentlich gelten. Je nach Bundesland gelten eigene Begriffe, Regeln und Definitionen für Kinder, Jugendliche und Junge Menschen.
In Wien, Niederösterreich und im Burgenland – zum Beispiel – wird eine Person unter 18 Jahren generell als „Junger Mensch“ bezeichnet. Auf ihn wird das Jugendschutzgesetz angewandt (ausgenommen sind Verheiratete, Zivil- und Wehrdiener – auch wenn sie noch nicht 18 sind). Hingegen unterscheidet man in Kärnten zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (zwischen 14 und 18), in Salzburg zwischen Kindern (unter 12) und Jugendlichen (zwischen 12 und 18).
Der Grund für die oft skurril wirkenden Unterschiede ist, dass der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt ist, sondern Sache der Bundesländer ist. Eines ist allerdings sicher: Es gelten die jeweiligen Bestimmmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind oder der Jugendliche gerade aufhält. Die Ausrede „Ätsch, liebe Wiener, ich darf das aber, weil ich aus Bludenz bin“ gilt also nicht.
… und Jugendschutz nicht gleich Jugendschutz.
Genauso unterschiedlich wie die Definitionen sind, so unterschiedlich sind auch die inhaltlichen Regelungen in den Jugendschutzbestimmungen der Länder. Zwar sind sie sich relativ ähnlich, im Detail gibt es aber doch immer wieder entscheidende Unterschiede – speziell wenn es um Altersfristen und/oder Tageszeiten geht – oder ob eine Materie überhaupt geregelt ist. Im Burgenland etwa dürfen junge Menschen ab 16 Jahren alleine campen – in Wien hingegen sind Bestimmungen bezüglich Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen oder in Jugendherbergen im Jugendschutzgesetz nicht enthalten. Um den Rahmen nicht zu sprengen, beziehen wir uns im Folgenden – sofern nicht anders angegeben – auf die Regelungen, die in der Bundeshauptstadt oder in ganz Österreich gleich gelten.
Wer sich umfassend auch über die Länderunterschiede informieren möchte, kann dies auf dem offiziellen Web-Portal der Republik Österreich unter www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/174/Seite.1740326.html machen.
Ab wann darf ich was?
Allgemeine Verbote – und Alterslimits im Straßenverkehr
Der öffentliche Alkoholkonsum und der öffentliche Kauf von Alkohol ist unter 16 Jahren in ganz Österreich verboten. In manchen Bundesländern ist der Kauf und Konsum von gebrannten Alkoholika (z.B. Schnaps) unter 18 Jahren verboten – dazu zählen übrigens auch Mischgetränke wie Alkopops.
Ähnlich verhält es sich mit dem Rauchen. Auch hier ist der öffentliche Erwerb und Konsum von Tabakwaren erst ab 16 Jahren erlaubt. In Schulen in Wien ist sowohl Tabak- als auch Alkoholkonsum bis 18 Jahren verboten.
Die Ausgehzeiten (also die Regelung der klassischen Frage: Wie lang darf ich fortgehen?) richten sich nach dem Alter:
- Junge Menschen unter 14 Jahren dürfen nur von 5.00 bis 22.00 draußen unterwegs sein, außer eine Begleitperson ist mit dabei (vertrauenswürdige Personen ab 18 Jahren)
- Zwischen 14 Jahren und 16 Jahren darf man von 5.00 bis 1.00 draußen sein.
- Ab 16 Jahren gelten bezüglich Ausgehzeiten kein Einschränkungen mehr.
Der Aufenthalt von Jungen Menschen unter 18 Jahren in Räumen, die ihre Entwicklung gefährden können ist verboten. Dazu zählen etwa Bordelle, Peepshows, Branntweinschenken, Wettbüros, Spiellokale oder Kasinos. So ist auch die Benützung von Spielapparaten, bei denen Geld ausgespielt wird, bis 18 Jahren verboten.
Das Anbieten, Vorführen und Weitergeben von Medien, die die Entwicklung gefährden können, ist an Personen unter 18 Jahren verboten. Dazu zählen Medien (CDs, CD-Roms, USB-Sticks, Videos, Spiele …), die Gewalt und Aggression fördern, Brutalität und Gewalt darstellen, in denen Menschen diskriminiert werden oder eine die Menschenwürde missachtende Sexualität dargestellt wird.
Ab dem Ende der Schulpflicht oder ab dem 15. Geburtstag dürfen jungen Menschen arbeiten. Vorher würde es sich um verbotene Kinderarbeit handeln.
Kinder ab 12 Jahren dürfen alleine mit dem Fahrrad unterwegs sein.
Außer sie sind im Besitz eines Fahrradausweises, dann gilt ein Mindestalter von 10 Jahren.
Um ein Moped fahren zu dürfen (ein Moped ist ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit), muss man mindestens 15 Jahre alt sein und einen sogenannten Mopedführerschein besitzen. Die Ausbildung dazu darf man schon 2 Monate vor dem 15. Geburtstag beginnen.
Kleinmotorräder bis 125 ccm dürfen ab 16 Jahren gelenkt werden, sofern die Führerscheinprüfung positiv absolviert wurde.
PKWs dürfen in Österreich von Personen ab 18 Jahren gelenkt werden – sie können die Ausbildung aber schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Eine Ausnahme bildet die L17 Ausbildung, die mit 15 1/2 begonnen werden kann und mit 17 Jahren mit der Führerscheinprüfung beendet wird. So können auch unter 18-Jährige in Österreich einen PKW lenken – ab dem 18. Geburtstag gilt der Führerschein dann automatisch international.
Übrigens: Flugzeuge (Segelflug bzw. Privatpilotenlizenz) darf man ab dem 16. Lebensjahr fliegen, sofern die Ausbildung absolviert wurde und die Prüfungen abgelegt wurden.
Und somit ist die brennendste Frage auch geklärt: Ja, ein Jugendlicher darf mit dem Flugzeug zur PKW-Führerscheinprüfung fliegen.
* Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit der hier publizierten Informationen und Regelungen.